Allgemeine Geschäftsbedingungen Cosmic | Dancers | Events | Cars
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden, nachfolgend Auftraggeber/-in genannt und der Agentur Cosmic | Dancers | Events | Cars. Inhaber Michael Strohmeier, Beethoven Str. 16, 73642, Welzheim, nachfolgend Agentur genannt.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Die Grundlage des Vertragsverhältnisses ist der dementsprechende Veranstaltungsvertrag (Auftragsbestätigung), in welchem die vereinbarten Leistungen sowie die Bezahlung schriftlich festgehalten sind. Ergänzend gelten diese AGB, sofern in der Auftragsbestätigung keine hiervon abweichende oder zusätzliche Regelung vereinbart wurde.
2. Die Agentur übermittelt dem Kunden eine Auftragsbestätigung mit den im Vorfeld persönlich abgesprochenen Konditionen und gibt damit ein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages ab.
Das Angebot ist angenommen, wenn der/die Auftraggeber/-in dieses, binnen der in der Auftragsbestätigung bezeichneten Frist, unterschrieben der Agentur zukommen lässt. Die Bestätigung kann postalisch, per Fax, per Email und in Ausnahmefällen auch via Kurzmitteilung erfolgen.
3. Spätestens mit Inanspruchnahme der angebotenen Leistung gilt der Vertrag als wirksam geschlossen.
§ 3 Pflichten der Parteien
1. Die Hauptpflichten der Agentur ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen.
2. Hauptpflicht des Kunden ist die Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
3. Schließt der/die Auftraggeber/-in den Vertrag als Unternehmer, führt dieser im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten die Veranstaltung durch. Ihm obliegt die Abführung etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben (KSK) sowie die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften insbesondere an die GEMA. Auch versichert der/die unternehmerische Auftraggeber/ in, dass der Veranstaltungsdurchführung keine bau-, brandschutztechnischen oder polizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche behördliche oder sonstige Genehmigungen die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, hat der/ die Auftraggeber/-in zum Schutz der Veranstaltung auf eigene Kosten vor Durchführung der Veranstaltung einzuholen.
4. Der genaue zeitliche Ablaufplan wird zwischen den Parteien gesondert, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden in der Auftragsbestätigung, vereinbart.
5. Dabei verpflichten sich die Agentur und der/ die Auftraggeber/-in die festgelegte Zeit wie vereinbart einzuhalten. Verzögerungen sind jedoch beim Beginn der Veranstaltung vom Auftraggeber bis maximal 30 Minuten nach eigentlichem Veranstaltungsbeginn einzukalkulieren, soweit die Verzögerung auf ein erhöhtes Straßenverkehrsaufkommen, einer unmittelbar vorhergehenden Veranstaltung, höherer Gewalt oder starker Buchungsdichte zurückzuführen ist.
§ 4 Ersatzanimateur/-in; Ersatzdienstleistung
1. Die Agentur ist berechtigt vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn:
die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden I die Darbietung im Wesentlichen unverändert bleibt und I
die damit verbundene Leistungsänderung zumutbar ist.
2. Es ist im Vorfeld nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass der/ die gewünschte Animateur/-in kurzfristig wegen Krankheit oder höherer Gewalt o. ä. ausfällt oder die Dienstleistung kurzfristig unmöglich ist z.B. das gebuchte Fahrzeug nicht betriebsbereit ist. In einem solchen Fall ist die Agentur berechtigt, unter Berücksichtigung der Kundenwünsche für den Vertragszweck entsprechenden Ersatz zu sorgen.
3. Bei kurzfristigem Ausfallen kann der/die Auftraggeber/-in gegebenenfalls nicht mehr vor Veranstaltung darüber informiert werden. Die Wirksamkeit des Vertrages wird durch das Stellen eines/einer Ersatzanimateurs/-in oder einer Ersatzdienstleistung nicht berührt.
4. Tritt ein solcher Fall ein fallen Mehrkosten nicht an.
§ 5 Honorar
1. Das zu leistende Honorar ergibt sich aus der Auftragsbestätigung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert-/ bzw. Umsatzsteuer.
2. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
3. Alle Leistungen die von der Agentur vertragsgemäß erbracht werden, sind vom Auftraggeber unabhängig davon zu bezahlen ob er sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung des zu zahlenden Honorars aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen, der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4. Das vereinbarte Honorar ist spätestens vor Durchführung der Darbietung/ Dienstleitung an den/ die zur Abrechnung berechtigten/- e Animateur/ -in / Dienstleister/ -in am Darbietungsort zu leisten.
5. Der/ die Auftraggeber/-in darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht geltend machen
§ 6 Rechnungsstellung
1. Die Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Einer Mahnung bedarf es nicht. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Zinssatz nach §§ 286, 288 BGB.
2. Die Form der Rechnungsstellung liegt im Ermessen der Agentur und ist auch auf elektronischem Weg zulässig.
§ 7 Mitwirkungspflichten des/ der Auftraggebers/Auftraggeberin
1. Der/ die Auftraggeber/-in ist verpflichtet alles Notwendige zu unternehmen, damit die gebuchte Darbietung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
2. Insbesondere wirkt der/ die Auftraggeber/-in ohne Zusatzberechnung wie folgt mit:
2.1. er ist am Tag der Darbietung telefonisch erreichbar,
2.2. er kümmert sich, wenn notwendig, um alle erforderlichen Genehmigungen, insbesondere solche zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorschriften.
2.3. er gewährt dem/ der Animateur/ -in den uneingeschränkten Zugang zum Darbietungsort mindestens 45 Minuten vor Auftritt,
2.4. er trägt Sorge dafür, dass die räumlichen Verhältnisse am vereinbarten Darbietungsort für die individuelle Darbietung geeignet sind (Ton- und Lichtverhältnisse),
2.5. Veranstaltungsräume sind dem der Animateur/-in und der Agentur bei Bedarf zur Aufstellung technischer Anlagen, für Soundcheck und für Proben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen,
2.6. er stellt sicher, dass eine einwandfreie Tonwiedergabeanlage vorhanden ist,
2.7. er stellt eine geeignete Umkleidemöglichkeit zur Verfügung. Geeignet bedeutet, dass:
die Garderobe in der Nähe zum Darbietungsort liegt I es sich um einen gesonderten, abschließbaren und der Allgemeinheit nicht zugänglichen Raum handelt I die Umkleide vor Diebstahl geschützt ist I die Temperierung zumutbar ist I sie trocken, blickdicht und ausreichend beleuchtet ist I bei der Größe des Raumes muss die Anzahl der gebuchten Animateure/-innen berücksichtigt werden I es muss mindestens ein Spiegel vorhanden sein I die Umkleide muss eine Ablagemöglichkeit haben I es muss eine Sitzmöglichkeit gegeben werden,/ und die Nutzung der sanitären Anlagen muss gewährleistet sein.
Es ist zu berücksichtigen, dass Toiletten, Kellerräume und Maschinenräume nicht als Umkleide hinnehmbar sind.
3. Der/ die Auftraggeber/-in stellt den Animateuren/-innen und Dienstleistern/-innen vor Ort kostenfrei mindestens 2 Liter Wasser pro Animateur/ -in,
4. Die Darbietungsfläche muss sauber, stolperfrei und frei sein von Scherben, Getränkeresten und freiliegenden Kabeln. Er trägt Sorge dafür, dass der/ die Animateur/-in bei der Darbietung nicht in seiner/ ihrer Gesundheit beeinträchtigt wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verletzung einer solchen Pflicht zur einer Haftung des/ der Auftraggebers/-in führt und die durch die Verletzung entstandenen Kosten wie Schmerzensgeld, Arbeitsausfall gegenüber dem/ der Animateur/-in, sowie finanzielle Schäden zu ersetzen sind.
5. Kommt der/die Auftraggeber/-in diesen Verpflichtungen nicht nach hat er alle Leistungsstörungen bis hin zum Abbruch des Auftritts zu vertreten. Werden in Folge dessen zusätzliche Maßnahmen notwendig werden dem/ der Auftraggeber/-in die hierfür entstandenen Mehrkosten gesondert vergütet.
§ 8 Sicherheit
1. Es ist ausdrücklich untersagt, den/ die Animateur/ -in unaufgefordert anzufassen oder unsittlich zu berühren.
2. Der/ die Auftraggeber/-in hat für den Schutz des/ der Animateurs/-in zu sorgen. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Körper-, aber auch Ehrverletzungen, ausgehend von anderen Personen oder Gästen. Der sichere Weg von Umkleide zur Bühne, Podest, Auftrittsort und zurück ist zu gewährleisten.
3. Das jeweilige Personal oder der/ die Auftraggeber/-in selbst, muss den Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit des/ der gebuchten Animateur/-in für diese Veranstaltung in jedweder Form gewachsen und autorisiert sein. Kann der/ die Auftraggeber/-in dies nicht sicherstellen, stellt die Agentur entgeltpflichtig geeignetes Personal zur Verfügung.
§ 9 Bild- und Tonaufnahmen
1. Die Persönlichkeitsrechte des/der Animateur/-in sind zu respektieren. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass diese gewahrt werden. Bild- und Tonaufnahmen sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung mit dem/der jeweiligen Animateur/in zulässig. Gleiches gilt für die öffentliche Verbreitung, wie das veröffentlichen auf Videoportalen und Internet Communitys ist in jedem Fall untersagt, sowie die gewerbliche Nutzung.
2. Wird dagegen verstoßen, bleiben rechtliche Schritte in jeder Hinsicht vorbehalten.
3. Durch die Agentur bereit gestellte Fotos und Videomaterialien dürfen lediglich zu Werbezwecken und ausschließlich für den Veranstaltungs- Darbietungstag verwendet werden, jedoch nicht für Folge- oder Fremdveranstaltungen, dh. die übertragenen Rechte verlieren nach Veranstaltungstag ihre Gültigkeit.
§ 10 Rechte der Animateure
1. Der/die Animateur/-in ist in der Gestaltung, Auswahl der Musik und Darbietung seines/ihres Programmes frei. Künstlerischen Anweisungen des/ der Auftraggebers/-in oder eines Dritten, mit Ausnahme der Agentur unterliegt der/ die Animateur/-in nicht.
2. Der/ die Animateur/-in hat zu jeder Zeit das Recht, sofern Vertrags Verstöße und/oder ein Verstoß gegen die AGB vorliegt, den Auftritt abzusagen oder abzubrechen. Dieses Recht steht ihm/ ihr insbesondere dann zu, wenn er/sie einer Rechtsverletzung ausgesetzt ist oder solche unmittelbar bevorsteht. Hat der/ der Auftraggeber/-in die Umstände zu vertreten entfällt das vereinbarte Honorar nicht.
§ 11 Gewährleistung und Schadensersatz
1. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung hinsichtlich kurzfristiger Veränderungen des Erscheinungsbildes des/ der Animateurs/-in (Frisur, Gewicht etc.). Das auf der Internetseite präsentierte Bildmarerial des/ der Animateurs/ -in wird von diesen selbst bereitgestellt. Rügen dahingehend können nicht berücksichtigt werden.
4. Bei Vorliegen eines Mangels muss unverzüglich gerügt werden. Die Agentur steht sofern dies aufgrund der Art und Leistung möglich ist, das Recht auf Nacherfüllung zu.
5. Sollte eine Nacherfüllung unmöglich oder für den/ die Auftraggeber /-in unzumutbar sein, steht dem/ der Auftraggeber/-in ein Anspruch auf Ersatz seines Schadens insoweit zu, als dass ein unten aufgeführter Haftungsausschluss nicht einschlägig ist.
§ 12 Haftung
1. Die Haftung der Agentur ebenso wie des/ der Animateurs/-in wird im Falle von Sachschäden ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung. Die Haftung des/ der Animateurs/-in schließt die subjektive Erwartungshaltung des/ der Auftraggebers/-in naturgemäß aus, das heißt es können keine Ansprüche wegen Nichtgefallen geltend gemacht werden
2. Die Agentur haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerungen ihrer Vertragspflichten, wenn diese auf Umstände zurückzuführen sind die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen. Jedoch wird alles unternommen derartige Auswirkungen zu minimieren und die davon nicht betroffenen Verpflichtungen zu erfüllen.
3. Die Abtretung jedweder Ansprüche des/ der Auftraggebers/-in gegen die Agentur an Dritte ist ausgeschlossen und diesen gegenüber unwirksam.
4. Sofern der/ die Auftraggeber/-in zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den/ die Animateur/ -in die persönlichen Daten des/ der Animateur/-in benötigt, gibt ihm die Agentur diese preis. Der/ die Animateur/ -in ist von der Agentur aufgeklärt und mit der Weitergabe der Daten in einem solchen Fall einverstanden.
Der/die Auftraggeber/-in verpflichtet sich die Agentur und ihre Animateure von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang der Veranstaltung freizustellen, es sei denn diese beruhen auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
5. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Darbietung, mangelhafter Darbietung oder unvollständiger Darbietung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
6. Schadensersatzansprüche des/ der Auftraggebers/-in sind gegen die Agentur ausgeschlossen, sofern sie auf ein Nichtgefallen der Darbietung zurückzuführen sind.
7. Ein Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn die Agentur oder der/ die Animateur/ -in kurzfristig aufgrund unzumutbarer und nicht hinnehmbarer Umstände oder Gegebenheiten den Auftritt abbricht.
8. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen und mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
9. Die Agentur haftet auch nicht bei Leistungsstörungen die Subunternehmern, Fremdanbietern oder beauftragte Unternehmen betreffen. Bei vermittelten Aufträgen gelten die AGB des jeweiligen Anbieters.
10. Der Veranstalter gewährleistet, den versicherungsrechtlichen Schutz der Besucher und des/ der Animateurs/ -in am Darbietungsabend. Während der Darbietung ist der/ die Auftraggeber/-in allein für das Verhalten der Besucher und das Einhalten des Sicherheitsabstandes zu dem/ der Animateur/-in und ihren Darbietungen verantwortlich und damit haftbar bei Unfällen deren Ursache im zu nahen Kontakt besteht.
11. Schadensersatzansprüche gegen die Agentur sind der Höhe nach gleich aus welchem Recht auf das vereinbarte Honorar beschränkt.
12. Die Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Versicherungen
Der/die Auftraggeber/-in verpflichtet sich für die Veranstaltung/ Darbietung alle Veranstaltungstypische üblichen und notwendigen Versicherungen insbesondere einer Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
§ 14 Jugendschutz
Bei Darbietungen der Animateure mit erotischem Inhalt obliegt dem/ der Auftraggeber/-in die Überwachung dass nur Personen ab 18 Jahren der Zutritt zu der Veranstaltung/ Darbietung gewährt wird. Der/ die Auftraggeber/-in stellt die Agentur ausdrücklich von Ansprüchen Dritter gegen die Agentur wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes frei.
§ 15 Exklusivität der Vermittlung, Verbot unlauteren Wettbewerbs
1. Dem/ der Auftraggeber/-in ist es untersagt:
Animateure für sich oder andere in Betracht kommenden Auftraggebern/-innen abzuwerben I mit den Animateuren, die durch die Agentur vermittelt wurden Vertragsverhandlungen durch Umgehung der Agentur zu führen oder in der Form Animateure zu buchen I die Visitenkarten/Telefonnummer oder sonstige Kontaktdaten des/ der gebuchten Animateurs/-in anzunehmen I bis zu 2 Jahren nach Vertragsende Verdrängungswettbewerb unter Selbstkosten zu betreiben I Animateur Daten, Geschäfte und Betriebsgeheimnisse selbst zu nutzen oder anderen Mitbewerbern weiterzugeben I die Animateure durch Verletzung am Vertragsbruch abzuwerben.
2. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der/ die Auftraggeber/-in zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet, die durch uns bestimmt wird und durch ein Gericht überprüfbar ist. Bei Privatkunden beträgt die Strafe mindestens 3.000 € bei Geschäftskunden mindestens 5.000 €.
§ 16 Werbung
1. Ist der/ die Auftraggeber/-in Unternehmer, wirbt dieser in branchenüblicher Weise und auf eigene Kosten für die Veranstaltung. Wirbt dieser in Bezug auf die Veranstaltung mit dem/ der Animateur/-in, ist der/ die Auftraggeber/-in verpflichtet das Logo (Cosmic-Dancers, Cosmic-Cars, Cosmic-Events) der Agentur entsprechend einzufügen.
2. Bei Bedarf wird geeignetes Bildmaterial frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt.
3. Der Agentur ist es gestattet Werbematerialien am Veranstaltungsort/ Darbietungsort zu verteilen oder auszulegen.
§ 17 Schweige-/Diskretionspflicht
1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich über alle während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsbeziehungen und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen, Honorare, Provisionsverhandlungen Personendaten der Animateure auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, es sei denn er ist zu Auskünften gesetzlich verpflichtet. Insbesondere ist es dem/ der Auftraggeber/-in untersagt mit den Animateuren über ihre Vergütung zu sprechen.
2. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der/ die Auftraggeber/-in zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet, die durch uns bestimmt wird und durch ein Gericht überprüfbar ist. Bei Privatkunden beträgt die Strafe mindestens 3.000 € bei Geschäftskunden mindestens 5.000 €.
§ 18 Speicherung von Vertragsdaten/Datenschutz
Die Vertragsdaten werden von der Agentur zwecks Durchführung des Vertrages gespeichert und nach Abwicklung bis auf die E-Mail-Adresse vollständig gelöscht. Diesbezüglich wird auf die Datenschutzbestimmung auf der Webseite unter http://www.cosmic-dancers.de/datenschutz/ verwiesen, welche dort öffentlich einsehbar ist. Es steht dem/ Auftraggeber/-in jederzeit frei durch Widerruf unter info@cosmic.dancers.de die vollständige Löschung seiner Daten zu bewirken.
§ 19 Nebenabreden
Ansprüche aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag können von dem/ der Auftraggeber/-in nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur abgetreten werden.
§ 20 Anzuwendendes Recht
Für sämtliche Rechtbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 21 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
2. Ist der/ die Auftraggeber/-in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist-soweit nicht anderweitig vereinbart- als Sitz der Agentur ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
§ 22 Schriftformklausel
1. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der Allgemeinen Bedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Schriftformerfordernis. Werden sie von Hilfspersonen der Agentur erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn die Agentur hierfür ihre schriftliche Zustimmung erteilt.
2. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages wurden nicht getroffen.
AGB Stand Mai 2020